Dr. Ernst Ludwig

* 19.1.1842 Bruntál, österr. Schlesien
† 14.10.1915

Dr. Ernst Ludwig

Ernst Ludwig studierte an der Universität Wien, wo er sich 1865 für analytische und Organische Chemie habilitierte. Danach ging er zunächst nach Heidelberg und Berlin, ehe er 1869 bis 1874 Professor für Chemie an der Wiener Handelsakademie war. 1872 erfolgte die Ernennung zum außerordentlichen Professor an der philosophischen Fakultät der Universität Wien, 1874 zum ordentlichen Professor für medizinische Chemie an der medizinischen Fakultät. Hier wurde er 1882 auch zum Doktor honoris causa und 1912 emeritiert. 1892/93 wurde er Rektor und war zudem Vorstand des pathologisch-anatomischen Laboratoriums des Allgemeinen Krankenhauses. Er war Präsident des Obersten Sanitätsrats. Ab 1877 war Ludwig korrespondierendes Mitglied und ab 1906 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Ab 1892 gehörte er dem Herrenhaus an. Nach seinem Tode wurde Ludwig auf dem Döblinger Friedhof bestattet.

Ernst Ludwig befasste sich als Wissenschaftler mit Mineralchemie, Heilquellen- und Mineralwässeranalysen, Nahrungsmittelchemie und forensischer Chemie. Der Gerichtsmedizin wurde durch ihn eine auf der medizinischen Chemie fußende Basis gegeben. 1896 arbeitete er am österreichischen Lebensmittelgesetz mit. (aus Wikipedia).

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